Liebe Vereinsmitglieder   

Aus aktuellem Anlass bitte ich euch, die untenstehende Information bezüglich «Ausnahmebewilligungen für therapeutische Zwecke» (ATZ) an eure Mitglieder zu verteilen. Fragen können direkt an Anna Henzi gerichtet werden.   

Ebenfalls bitte ich euch um Weiterleitung der allgemeinen Informationen zu Antidoping (siehe Dokument im Anhang) an eure Mitglieder. Diese Information wird baldmöglichst auf die Website aufgeschaltet.  

Bei Einnahme von verbotenen Substanzen zu medizinisch therapeutischen Zwecken soll kein vorgängiger Antrag für eine Ausnahmebewilligung gestellt werden. Dies kann im Falle einer positiven Kontrolle nachträglich gemacht werden. Die medizinischen Abklärungen inkl. Diagnosestellung müssen aber vor der Kontrolle datiert sein.   

Athlet:innen, die zurzeit nicht in den ATZ-Pool von Swiss Sport Integrity eingeteilt sind und nicht als International-Level-Athlet:innen gelten (> dies gilt für alle Athlet:innen des KDKS), müssen einen ATZ-Antrag nicht vor dem Therapiestart oder der Teilnahme an einem nationalen Wettkampf an Swiss Sport Integrity stellen, sondern erhalten nach einer allfälligen Dopingkontrolle die Möglichkeit, einen nachträglichen ATZ-Antrag einzureichen. Dazu wird Swiss Sport Integrity den oder die Athlet:in gegebenenfalls auffordern. Es ist wichtig, dass die medizinischen Abklärungen vor dem Therapiebeginn erfolgt sind und bei der behandelnden Ärztin bzw. beim behandelnden Arzt entsprechend dokumentiert sind. Auch der weitere Therapie- und Krankheitsverlauf soll sorgfältig dokumentiert werden. Das umfassende medizinische Dossier ist für einen nachträglichen ATZ-Antrag einzureichen.   

Athlet:innen und ihre behandelnden Ärztinnen bzw. behandelnden Ärzte können sich für die Zusammenstellung der medizinischen Dokumentationen für einen nachträglichen ATZ-Antrag and den Antragskriterien orientieren. Im Gegensatz zu vorgängigen ATZ-Anträgen, für welche die in den Kriterien aufgeführten Dokumente und Abklärungen grundsätzlich einzureichen sind, besteht bei nachträglichen ATZ-Anträgen ggf. Toleranz. D.h. die Antragskriterien sind bedeutsam und zeigen auf, welche Abklärungen grundsätzlich erforderlich sind, um die entsprechende Diagnose und Therapie zu dokumentieren. Eine allfällige gem. Antragskriterien aufgeführte Zweitmeinung ist aber für einen nachträglichen ATZ-Antrag nicht zwingend.

Sportliche Grüsse  

Anna und der Vorstand