Erinnerung: KDKS führt in Kollaboration mit Antidoping Schweiz bei Athlet*innen an Wettkämpfen und ausserhalb von Wettkämpfen Doping-Kontrollen durch. Ich wurde von mehreren Personen angefragt, wie sie bei Einnahme von verbotenen Substanzen zu therapeutischen Zwecken vorgehen sollen (super, dass ihr euch bereits vor einem Wettkampf Gedanken dazu macht!). Darum soll hier das Vorgehen für alle erläutert werden.
KDKS stellt keine vorgängige Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken (ATZ) aus, da der zeitliche und personelle Aufwand für nationale Wettkämpfe zu gross ist. Bei einer allfälligen Dopingkontrolle sollt ihr die eingenommene Substanz angeben. Wenn das Testresultat positiv ausfällt, kann der/die Athlet/in zur Legitimation ein zum Zeitpunkt der Probeentnahme gütiges ärztliches Attest oder einen Auszug aus seinem medizinischen Dossier einreichen. Die Unterlagen werden von der Verfahrenskommission begutachtet und in die Entscheidung (Freisprechung oder Verurteilung) miteinbezogen.
Ein ärztliches Rezept für die fragliche Substanz ist zur Legitimation nicht ausreichend. Zur Beurteilung wird eine ausführliche medizinische Dokumentation der Diagnose und Notwendigkeit der Therapie benötigt. Für häufige Krankheiten, welche eine Therapie mit verbotenen Substanzen notwenig machen können (z.B. Asthma, neuropathische Schmerzen, Hypogonadismus bei Männern), findet ihr auf www.wada-ama.org Richtlinien zur medizinischen Dokumentation. Ich empfehle euch, eure/n Ärztin/Arzt zu informieren, dass ihr an Wettkämpfen mit Dopingkontrollen teilnehmt, und zusammen mit ihr/ihm sicherzustellen, dass die notwendige medizinische Dokumentation vorliegt.
Gerne könnt ihr mich weiterhin persönlich kontaktieren, um Fragen zu Medikamenten und Krankheiten zu besprechen! Weitere Informationen findet ihr auch im Antidoping- und Verfahrensreglement auf unserer Website.
Sportliche Grüsse,
Anna