• webbanner3.jpg

Gemeinsam für sauberen Sport

Der Kraftdreikampfverband Schweiz (KDKS) bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingprävention und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Swiss Sport Integrity. Eine konsequente Einhaltung der Anti-Doping-Regeln schützt die Athlet:innen, den Verband sowie den Sport Powerlifting. Der Vorstand von KDKS legt Wert darauf, dass Athlet:innen, Trainer:innen, Vereinsfunktionär:innen die Regeln kennen und sich für sauberen Sport einsetzen.

 

Statistik der Kontrollen

Jahr

Total

In
Comp

Out
of Comp

Positiv

2019

3

2

1

0

2020

3

3

0

0

2021

7

2

5

0

2022

7

0

7

0

2023

7

0

7

0

 

Was versteht man unter «Doping»?

Nicht nur verbotene Substanzen im Körper, sondern z.B. auch deren Besitz, die Verweigerung einer Kontrolle oder Meldepflichtverstösse sind gemäss Doping-Statut von Swiss Olympic verboten.

Mehr zu den elf konkreten Tatbeständen.

 

Athleten:innen tragen die Verantwortung!

Die sogenannte Strict Liability ist die Grundlage der Dopingprävention. Sie besagt, dass Sportler:innen alleine dafür verantwortlich sind, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen bzw. keine verbotenen Methoden angewendet werden.

Mehr zu den Rechten und Pflichten.

 

Medikamente immer überprüfen!

Bevor Athleten:innen Medikamente einnehmen, müssen sie immer überprüfen, ob keine verbotenen Substanzen enthalten sind. Die Medikamentenabfrage Global DRO gibt auf einfache Weise darüber Auskunft.

Athlet:innen des KDKS benötigen keine vorgängige Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ). Wenn du aus medizinischen Gründen eine verbotene Substanz einnehmen musst, sollst du diese bei einer Dopingkontrolle angeben. Wenn die Substanz im Urin/Blut nachgewiesen wird, kannst du nachträglich eine ATZ beantragen. Die dafür notwendigen medizinischen Unterlagen müssen vor der Kontrolle datiert sein. Beachte, dass ausführliche Unterlagen notwendig sind. Details findest du unter https://www.sportintegrity.ch/anti-doping/medizin/ausnahmebewilligung-atz/atz-antrag. Für häufig beantragte Therapien (z.B. Asthma, Diabetes, ADHS) findest du auf der Website von Swiss Sport Integrity Antragskriterien. Jede:r Athlet:in ist selbst verantwortlich, dass (in Zusammenarbeit mit deinem behandelnden Arzt) die notwendigen Unterlagen vorhanden sind.

 

Dopingrisiko Supplemente

Supplemente und Nahrungsergänzungsmittel können mit verbotenen Substanzen verunreinigt sein. Sie bergen daher das Risiko eines unbeabsichtigten Dopingverstosses. Um dieses Risiko zu reduzieren, ist bei der Auswahl der Produkte grosse Vorsicht geboten.

Mehr Informationen zum Dopingrisiko von Supplementen.

 

Dopingkontrollen – so läuft’s!

Dopingkontrollen können jederzeit und überall erfolgen. Im KDKS legen wir besonderen Wert auf die Durchführung von Dopingkontrollen ausserhalb von Wettkämpfen. Es ist die Pflicht der Athleten:innen, dem Kontrollaufgebot sowie den Anweisungen des Kontrollpersonals zu folgen.

Alle Athlet:innen von KDKS mit einer Wettkampflizenz akzeptieren die Unterstellungserklärung. Die Planung und Durchführung der Kontrollen obliegt Swiss Sport Integrity. Das zuständige Vorstandsmitglied von KDKS informiert Swiss Sport Integrity über die Plazierug der Athlet:innen mit Lizenz, deren Teilnahme und Erfolge an internationalen Wettkämpfen sowie spezifische Verdachtsmomente wie ausserordentliche Leistungen oder Fortschritte.

Details zum Ablauf einer Dopingkontrolle.

 

Resultatemanagement

Das Resultatemanagement bei Dopingkontrollen obliegt Swiss Sport Integrity. Im Falle einer positiven Kontrolle erfolgt eine Beurteilung durch Swiss Sport Integrity und/oder die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (Unterstellungserklärung KDKS). Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt eine Veröffentlichung von Name des Athleten/der Athletin, verbotener Substanz und verhängter Sanktion durch den KDKS. Zudem erfolgt via Swiss Sport Integrity eine Meldung an IPF und WADA.

In Übereinstimmung mit der Haltung von Swiss Sport Integrity erfolgt keine Veröffentlichung der Namen negativ getesteter Athlet:innen. Der KDKS gibt an der jährlichen Generalversammung Auskunft über die Anzahl der Dopingkontollen (inkl. Angaben zu negativen/positiven Resultaten sowie Durchführung in oder ausserhalb von Wettkämpfen) und das für Anti-Doping Zwecke verwendete Budget.

 

E-Learning – Die Regeln genau verstehen

Je höher das Leistungsniveau, desto genauer müssen Sportler:innen und ihre Betreuungspersonen die Anti-Doping-Bestimmungen kennen.

Die E-Learning-Programme von Swiss Sport Integrity – für Athleten:innen, Trainer:innen, Ärzt:inen und alle, die den sauberen Sport schützen wollen.

Jetzt absolvieren und Anti-Doping-Zertifikat erlangen!

 

Wichtige Tipps in der aktuellen Broschüre

Die wichtigsten Informationen und praktische Tipps rund um das Thema Anti-Doping in der Broschüre «Gemeinsam für sauberen Sport»– für Athleten:innen, Coaches und Eltern.

Jetzt die Broschüre entdecken!

 

Verdacht melden!

Hinweise auf mögliche Dopingvergehen mögen klein scheinen, können aber für die Ermittlungsarbeit von grosser Bedeutung sein. Ihre Mitteilung könnte uns entscheidend helfen, den sauberen Sport zu schützen. Anonym oder nicht, Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt.

Verdacht melden, um den sauberen Sport zu schützen.

 

Auf dem Laufenden bleiben

Sport Integrity
Facebook
Instagram
Twitter

 

Häufige Fragen

Werden die Namen negativ getesteter Athlet:innen veröffentlicht?

In Übereinstimmung mit der Haltung von Swiss Sport Integrity erfolgt keine Veröffentlichung der Namen negativ getesteter Athlet:innen. Dies dient insbesondere dem Daten- und Persönlichkeitsschutz der betroffenen Athlet:innen. Der KDKS gibt an der jährlichen Generalversammung Auskunft über die Anzahl der Dopingkontollen (inkl. Angaben zu negativen/positiven Resultaten sowie Durchführung in oder ausserhalb von Wettkämpfen) und das für Anti-Doping Zwecke verwendete Budget.

 

Ich wurde ohne Ankündigung zuhause einer Dopingkontrolle unterzogen. Was wäre passiert, wenn ich zum gegebenen Zeitpunkt nicht vor Ort gewesen wäre?

Swiss Sport Integrity führt unangekündigte Dopingkontrollen ausserhalb von Wettkämpfen durch. Dabei besteht das Risiko, die ausgewählten Athlet:innen zu verpassen/nicht anzutreffen. Dies hat für die betroffene Person keine Konsequenzen. Nur im Falle von Athlet:innen in Kontrollpools hätte eine wiederholte Abwesenheit zu den angegebenen Zeiten Sanktionen zur Folge.

Beachte aber, dass die Verweigerung oder Vereitelung einer Kontrolle einen Verstoss gegen die Antidoping Bestimmungen darstellt. Es liegt zum Beispiel eine Vereitelung einer Probeentnahme vor, wenn nachgewiesen wird, dass ein:e Athlet:in dem Dopingkontrollpersonal vorsätzlich ausgewichen ist, um sich dem Aufgebot oder der Dopingkontrolle zu entziehen.

 

Warum erfolgt eine Zusammenarbeit mit Swiss Sport Integrity und wie setzen sich Kosten und Budget zusammen?

Gemäss den Bestimmungen unseres Dachverbandes IPF müssen die Dopingkontrollen entsprechend den Vorgaben der WADA erfolgen, sodass wir auf einen Zusammenarbeit mit Swiss Sport Integrity angewiesen sind. Mit Swiss Sport Integrity führt eine neutrale, unabhängige Stelle die Dopingkontrollen durch, was für die Glaubwürdigkeit zentral ist.

Die Kosten für die Untersuchungen, den Einsatz der Kontrolleure sowie das unabhängige Resul-tatemanagement durch Swiss Sport Integrity werden vollumfänglich vom Verband getragen und betragen mehrere Hundert Schweizerfranken pro Kontrolle. Das Budget setzt sich aus dem bei Wettkämpfen erhobenen Antidoping Gebühren sowie einer gewissen Quersubventionierung zu-sammen. Wir maximieren die Anzahl der Kontrollen unter Einhaltung des vorhandenen Budgets.

 

Was sind Kontrollpools und gibt es im KDKS Kontrollpools?

Gemäss den Ausführungsbestimmungen zu Dopingkontollen von Swiss Sport Integrity dienen Angaben zum Aufenthaltsort ausschliesslich zur besseren Planung und Durchführung von unangekündigten Dopingkontrollen. Damit die Aufnahme in einen Kontrollpool und der damit verbundene erhebliche Aufwand gerechtfertigt ist, sollte ein:e Athlet:in jährlich mindestens drei Dopingkontrollen (ausserhalb des Wettkampfs) unterzogen werden können. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass unangekündigte Dopingkontrollen sehr wohl auch ohne tägliche Angaben zum Aufenthaltsort erfolgreich durchgeführt werden können.

In Anbetracht dieser Überlegungen sowie unseres Budgets betrachten wir die Erstellung eines Kontrollpools als unverhältnismässig.

Der KDKS hat sich jedoch die Möglichkeit vorbehalten, international startende (EM, WM) Athlet:innen für die Dauer von wenigen Monaten um eine reduzierte (i.e. nicht tägliche) Angabe von Aufenthaltsorten zu ersuchen, um eine sichere Durchführung von unangekündigten Dopingkontrollen zu ermöglichen.

 

Wie kann ich beitragen?

Egal ob Coach, Athlet:in und Vereinspräsident:in oder – mitglied: informiere dich, sprich mit deinen Freund:innen darüber und teile zum Beispiel diesen Beitrag auf unserer Website. Möchtest du eine finanzielle Spende zur Durchführung von Dopingkontrollen machen? Kontaktiere uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Nächste Termine:

11.5.2024

Vereinswettkampf OSS
Ottenbach (ZH)
 
12.5.2024
 
 
16.-23.6.2024
 
 
 
24.8.2024

Junioren, Masters & Bench SM
Fällanden (ZH)
 
6.-8.9.2024

EPF Western Classic & Equipped
TBD
 
6.-13.10.2024

EPF European Sub-Junior, Junior Classic
Tschechien
 
13.10.-20.10.2024
 
19.-20.10.2024

Open SM
Affoltern am Albis (ZH)

Suche: